Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Stand: 01.04.2026 · Version 1.0

gawel.digital – Adam Gawel, Hans-Thoma-Straße 1, 76351 Linkenheim-Hochstetten · USt-IdNr. DE282962508 · [email protected]

1. Geltungsbereich und Vertragspartner

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für sämtliche Verträge zwischen Adam Gawel, handelnd unter „gawel.digital" (nachfolgend „Auftragnehmer"), und seinen Auftraggebern (nachfolgend „Auftraggeber") über entgeltliche Leistungen aus den Bereichen:

  • Webentwicklung und Pflege von Unternehmenswebsites,
  • Digitalisierungs- und Digitale-Souveränität-Beratung,
  • Social-Media-Marketing einschließlich Konzeption, Bewegtbild-Produktion und Posting-Begleitung,
  • KI-Integration, Chatbot- und Automatisierungs-Implementierung,
  • ergänzende Beratungs-, Workshop- und Schulungsleistungen.

1.2 Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern (§ 13 BGB) werden im Regelfall nicht geschlossen.

1.3 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Auftragnehmer hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Dies gilt auch dann, wenn der Auftragnehmer in Kenntnis abweichender Bedingungen die Leistung vorbehaltlos erbringt.

1.4 Im Verhältnis zwischen den Parteien gilt jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung dieser AGB. Änderungen werden dem Auftraggeber bei laufenden Dauerschuldverhältnissen mit angemessener Vorankündigung mitgeteilt; ohne Widerspruch innerhalb von vier Wochen gelten sie als vereinbart, sofern darauf in der Mitteilung ausdrücklich hingewiesen wurde.

2. Vertragsschluss

2.1 Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine Bindungsfrist enthalten. Üblich ist eine Bindungsfrist von 30 Tagen ab Angebotsdatum.

2.2 Der Vertrag kommt zustande durch schriftliche oder textliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers, durch Gegenzeichnung des Angebots durch den Auftraggeber oder durch Beginn der Leistungserbringung im Vertrauen auf eine erkennbare Auftragserteilung des Auftraggebers.

2.3 Mündliche Nebenabreden zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses bestehen nicht. Spätere Änderungen oder Ergänzungen bedürfen zur Wirksamkeit der Textform (z.B. E-Mail genügt).

2.4 Der Auftragnehmer ist berechtigt, von Aufträgen zurückzutreten, wenn nach Vertragsschluss Umstände bekannt werden, die seine wirtschaftliche oder rechtliche Leistungsfähigkeit erkennbar beeinträchtigen oder gegen geltendes Recht oder berufliche Standards verstoßen.

3. Leistungsumfang

3.1 Art und Umfang der vom Auftragnehmer geschuldeten Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot, einer ergänzenden Konzept-Anlage oder einer schriftlichen Auftragsbestätigung. Beratungs-, Konzeptions-, Begleitungs- und vergleichbare Leistungen sind im Zweifel als Dienstvertrag im Sinne der §§ 611 ff. BGB zu verstehen. Bei der Erstellung konkret abgrenzbarer Werke (z.B. Websites, Bewegtbildproduktionen, fertige Clips) gelten die Vorschriften des Werkvertragsrechts (§§ 631 ff. BGB).

3.2 Der Auftragnehmer ist berechtigt, die geschuldeten Leistungen ganz oder teilweise durch fachlich qualifizierte Dritte (Subunternehmer) erbringen zu lassen (siehe Ziffer 9).

3.3 Konzepte, Vorschläge und Empfehlungen werden nach bestem Wissen und Gewissen erbracht. Eine Erfolgsgarantie für bestimmte Reichweiten, Conversion-Raten, Suchmaschinen-Rankings, Follower-Zahlen oder vergleichbare Marktreaktionen wird nicht übernommen, soweit nicht im Einzelfall ausdrücklich eine entsprechende Zusicherung erfolgt.

3.4 Änderungs- und Erweiterungswünsche des Auftraggebers nach Vertragsschluss berechtigen den Auftragnehmer zur entsprechenden Anpassung von Vergütung und Terminen. Mehrleistungen werden, sofern nicht anders vereinbart, nach den im Angebot oder ersatzweise nach den jeweils gültigen Stundensätzen des Auftragnehmers abgerechnet.

3.5 Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber rechtzeitig informieren, wenn sich abzeichnet, dass der vereinbarte Leistungsumfang oder die vereinbarte Vergütung voraussichtlich überschritten wird, und Zustimmung einholen.

4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

4.1 Der Auftraggeber wirkt an der Leistungserbringung in dem für die zeit- und qualitätsgerechte Erbringung erforderlichen Umfang mit. Insbesondere stellt er rechtzeitig und in geeigneter Form bereit:

  • erforderliche Inhalte, Daten, Texte, Bild- und Audio-Material,
  • Zugänge zu Systemen, Plattformen, Konten oder Räumlichkeiten,
  • Ansprechpartner mit Entscheidungs- und Freigabekompetenz,
  • erforderliche Einwilligungen und Genehmigungen Dritter (siehe Ziffer 11 und 12).

4.2 Bei Bewegtbild-Produktionen sichert der Auftraggeber den vereinbarten Drehzeitraum sowie den Zugang zu den vereinbarten Drehorten zu. Erforderliche persönliche Schutzausrüstung für das Drehteam in besonderen Drehumgebungen (z.B. Werkstätten, Produktionsstätten) stellt der Auftraggeber zur Verfügung oder kommuniziert vorab schriftlich, was vom Drehteam mitzubringen ist.

4.3 Freigaben des Auftraggebers (z.B. zu Konzepten, Drehbüchern, Schnittfassungen, Veröffentlichungen) erfolgen ohne schuldhaftes Zögern, im Regelfall innerhalb von fünf Werktagen nach Vorlage. Verzögerungen verlängern vereinbarte Liefertermine entsprechend und können Mehrkosten auslösen, wenn dadurch zusätzlicher Koordinationsaufwand entsteht.

4.4 Versäumt der Auftraggeber Mitwirkungshandlungen, kann der Auftragnehmer eine angemessene Frist setzen und nach deren fruchtlosem Ablauf vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz verlangen, ohne dass dies seinen Vergütungsanspruch für bereits erbrachte Leistungen berührt.

5. Termine, Fristen, höhere Gewalt

5.1 Termine und Fristen sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart wurden. Verbindliche Termine setzen die rechtzeitige und vollständige Mitwirkung des Auftraggebers (Ziffer 4) sowie die rechtzeitige Klärung aller fachlichen Vorfragen voraus.

5.2 Bei höherer Gewalt oder vergleichbaren, vom Auftragnehmer nicht zu vertretenden Ereignissen (z.B. Streik, Naturkatastrophen, Pandemien, behördliche Anordnungen, Ausfall wesentlicher Subunternehmer, längerfristige Störungen wesentlicher Cloud-, KI- oder Telekommunikationsdienste) verlängern sich vereinbarte Fristen um die Dauer der Behinderung zuzüglich angemessener Anlaufzeit. Dauert die Behinderung länger als acht Wochen, sind beide Parteien zum Rücktritt vom betroffenen Auftrag berechtigt.

6. Vergütung

6.1 Es gilt die im jeweiligen Angebot ausgewiesene Vergütung. Sofern nichts anderes vereinbart ist, sind Pauschalpreise als Festpreise zu verstehen, Stundensätze gelten netto je angefangene Viertelstunde.

6.2 Sofern keine ausdrückliche Vereinbarung besteht, gelten die jeweils gültigen Standardsätze des Auftragnehmers:

  • Beratungs- und Implementierungsleistungen IT/KI/Web: 100 EUR pro Stunde netto.
  • Bewegtbild-, Social-Media- und Animations-Leistungen: 85 EUR pro Stunde netto.

6.3 Sämtliche Preise verstehen sich, sofern nicht anders ausgewiesen, in Euro zuzüglich der jeweils gesetzlichen Umsatzsteuer.

6.4 Bei Aufträgen mit einem Nettovolumen über 1.500 EUR ist der Auftragnehmer berechtigt, eine Anzahlung von bis zu 50 % vor Leistungsbeginn zu verlangen. Der Restbetrag wird in der Regel mit Lieferung bzw. Abnahme fällig.

6.5 Mehraufwand durch Änderungen, Verzögerungen oder erhöhte Mitwirkungspflichten auf Seiten des Auftraggebers (Ziffer 3.4 und 4.4) wird nach den vereinbarten Stundensätzen oder, hilfsweise, nach den unter 6.2 genannten Standardsätzen abgerechnet, nach vorheriger Information des Auftraggebers.

6.6 Auslagen und Materialkosten Dritter (z.B. Lizenzgebühren für Stock-Material, Gebühren von Cloud- oder KI-Diensten, GEMA-Gebühren, Künstlersozialabgabe, externe Druck- oder Distributionskosten) werden, sofern nicht anders vereinbart, separat in Rechnung gestellt. Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber vorab über die voraussichtliche Größenordnung.

7. Zahlungsbedingungen

7.1 Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nichts anderes vereinbart ist.

7.2 Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in der gesetzlichen Höhe (§ 288 Abs. 2 BGB: 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz im B2B) sowie eine Verzugspauschale von 40 EUR (§ 288 Abs. 5 BGB) zu verlangen. Die Geltendmachung weitergehenden Verzugsschadens bleibt unberührt.

7.3 Die Aufrechnung mit Gegenforderungen sowie die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten ist dem Auftraggeber nur insoweit gestattet, als seine Gegenforderungen unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

7.4 Bei Zahlungsverzug oder begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Auftragnehmer berechtigt, weitere Leistungen bis zur vollständigen Begleichung offener Forderungen zurückzubehalten.

8. Nutzungsrechte

8.1 Der Auftragnehmer bleibt Inhaber sämtlicher Urheber- und Leistungsschutzrechte sowie sonstiger gewerblicher Schutzrechte an den im Rahmen des Auftrags erstellten Werken (z.B. Konzepte, Drehbücher, Source-Code, Designs, Bild-, Audio- und Videodateien, Texte) bis zur vollständigen Bezahlung der vereinbarten Vergütung.

8.2 Mit vollständiger Bezahlung räumt der Auftragnehmer dem Auftraggeber an den vertraglich geschuldeten und gelieferten Endprodukten das zeitlich, räumlich und inhaltlich unbegrenzte, einfache (nicht-exklusive) Nutzungsrecht für die im Vertrag vereinbarten Verwendungszwecke ein. Sofern nicht anders vereinbart, umfasst dies typischerweise:

  • bei Websites und Software: die Nutzung im eigenen Unternehmenskontext, einschließlich Hosting, Wartung und Weiterentwicklung;
  • bei Bewegtbild- und Social-Media-Inhalten: die Veröffentlichung und Verbreitung auf eigenen oder vom Auftraggeber genutzten Plattformen für Marketing-, PR- und Vertriebszwecke;
  • bei Konzepten und Beratungs-Deliverables: die interne und externe Nutzung im eigenen Unternehmenskontext.

8.3 Eine ausschließliche (exklusive) Rechteeinräumung, eine Übertragung in Drittsprachen, eine Bearbeitung über die vereinbarte Endbearbeitung hinaus, eine Weitergabe an Dritte zur eigenen Nutzung oder eine Übertragung an Konzern- bzw. Schwester-Unternehmen ist gesondert zu vereinbaren und gegebenenfalls zusätzlich zu vergüten.

8.4 An Vorentwürfen, Skizzen, Rohmaterial, Source-Code-Komponenten, Skripten oder vergleichbaren Zwischenständen erwirbt der Auftraggeber keine Rechte, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde. Diese verbleiben beim Auftragnehmer und können von diesem für andere Aufträge wiederverwendet werden, soweit dadurch keine Persönlichkeits-, Vertraulichkeits- oder Kennzeichenrechte des Auftraggebers berührt werden.

8.5 Bei Software- und Web-Leistungen behält sich der Auftragnehmer ein einfaches, nicht-exklusives, unwiderrufliches Nutzungsrecht an generischen, projektübergreifend einsetzbaren Code-Bestandteilen, Bibliotheken, Skripten und Tools vor, die im Rahmen des Auftrags entstanden sind.

8.6 Open-Source-Komponenten Dritter, die im Rahmen einer Lieferung enthalten sind, unterliegen den jeweiligen Open-Source-Lizenzen. Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber auf Anfrage über die wesentlich verwendeten Lizenzen.

9. Subunternehmer

9.1 Der Auftragnehmer ist berechtigt, sich zur Erfüllung seiner Leistungspflichten qualifizierter Subunternehmer (z.B. Videografen, Cutter, Sprecher, Entwickler, Übersetzer) zu bedienen. Der Auftragnehmer bleibt in jedem Fall alleiniger Vertragspartner des Auftraggebers und haftet für die Leistungen der Subunternehmer wie für eigene.

9.2 Die Auswahl der Subunternehmer obliegt dem Auftragnehmer. Der Auftraggeber kann der Beauftragung eines bestimmten Subunternehmers nur aus wichtigem Grund widersprechen.

9.3 Der Auftraggeber verpflichtet sich, die vom Auftragnehmer eingesetzten Subunternehmer während der Vertragsdauer und für einen Zeitraum von zwölf Monaten nach Vertragsende nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Auftragnehmers direkt zu beauftragen, abzuwerben oder zur Aufkündigung ihres Vertragsverhältnisses zu bewegen. Diese Klausel dient ausschließlich dem Schutz des Investitions- und Kalkulationsmodells des Auftragnehmers und schränkt die berufliche Tätigkeit der Subunternehmer nicht ein.

10. Einsatz von KI-Werkzeugen

10.1 Der Auftragnehmer setzt im Rahmen seiner Leistungserbringung regelmäßig generative KI-Werkzeuge und entsprechende Cloud-Dienste ein, insbesondere für Recherche, Konzeption, Code-Generierung, Audio-Transkription, Übersetzung, Voice-Synthese und Bildbearbeitung. Eingesetzt werden derzeit unter anderem Dienste von Anthropic, OpenAI, ElevenLabs, fal.ai, HeyGen sowie weitere etablierte Anbieter.

10.2 Soweit zur Erbringung der vereinbarten Leistung Inhalte des Auftraggebers an solche Dienste übermittelt werden müssen, geschieht dies in dem für die Leistungserbringung erforderlichen Umfang. Der Auftragnehmer wählt die Dienste mit Sorgfalt unter besonderer Berücksichtigung von Datenschutz, Datenresidenz und Zweckbindung aus.

10.3 Der Auftraggeber wird hiermit darüber informiert, dass die Einbeziehung externer KI-Dienste eine Datenübermittlung an Drittanbieter, gegebenenfalls auch außerhalb der EU/EWR, beinhalten kann. Sofern der Auftraggeber Inhalte zur Verfügung stellt, die personenbezogene Daten Dritter, Geschäftsgeheimnisse oder vergleichbar sensible Informationen enthalten, hat er den Auftragnehmer darauf vor Übermittlung hinzuweisen, damit gegebenenfalls eine alternative Vorgehensweise abgestimmt werden kann.

10.4 Der Auftragnehmer prüft die Ergebnisse generativer KI-Werkzeuge im Rahmen seiner fachlichen Sorgfalt vor Auslieferung. Eine Garantie für Fehlerfreiheit, Originalität, Schutzrechtsfreiheit oder rechtliche Zulässigkeit von KI-generierten Bestandteilen kann jedoch nicht übernommen werden, soweit nicht im Einzelfall ausdrücklich zugesichert.

11. Persönlichkeitsrechte und Bildnutzung

11.1 Wenn im Rahmen der Leistungserbringung Personen abgebildet, mit der Stimme aufgezeichnet oder identifizierend in Texten genannt werden (z.B. Mitarbeitende, Inhaber, Kunden des Auftraggebers, Drehortbesucher), trägt der Auftraggeber die Verantwortung dafür, die hierzu erforderlichen Einwilligungen rechtzeitig einzuholen.

11.2 Erforderlich ist insbesondere eine schriftliche Einwilligung der abgebildeten oder aufgezeichneten Personen für die geplante Veröffentlichung und Verbreitung der entstehenden Inhalte, einschließlich:

  • der konkreten Plattformen (z.B. Instagram, LinkedIn, Website),
  • des räumlichen und zeitlichen Umfangs,
  • des Verwendungszwecks (Marketing, PR, interne Nutzung),
  • gegebenenfalls einer geplanten Bearbeitung (z.B. Schnitt, Untertitelung, Übersetzung, Voice-Synthese).

11.3 Bei Voice-Cloning- oder vergleichbaren Synthese-Verfahren, bei denen die Stimme einer realen Person zur Erzeugung neuer Audio-Inhalte verwendet wird, ist eine gesonderte, ausdrückliche und nachweisbare Einwilligung der betroffenen Person zwingend erforderlich. Diese muss den Verwendungszweck konkret benennen.

11.4 Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus einer fehlenden, unzureichenden oder unwirksamen Einwilligung resultieren, einschließlich der Kosten einer angemessenen Rechtsverteidigung.

12. Material des Auftraggebers, Freistellung

12.1 Stellt der Auftraggeber Material zur Verarbeitung bereit (z.B. Logos, Texte, Bilder, Tonaufnahmen, Markenbezeichnungen, Fremdsprachen-Übersetzungen, Kundendaten), sichert er zu, dass er hieran sämtliche erforderlichen Rechte hält oder gleichwertige Nutzungsrechte rechtmäßig erworben hat.

12.2 Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die wegen einer Verletzung von Rechten an oder im Zusammenhang mit dem überlassenen Material gegen den Auftragnehmer geltend gemacht werden, einschließlich der Kosten einer angemessenen Rechtsverteidigung. Die Freistellung umfasst insbesondere Ansprüche aus Urheber-, Marken-, Wettbewerbs-, Persönlichkeits- und Datenschutzrecht.

12.3 Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, das überlassene Material auf Rechtmäßigkeit, Schutzrechtsfreiheit oder inhaltliche Korrektheit zu prüfen. Erkennt der Auftragnehmer offensichtliche Rechtsverstöße, weist er den Auftraggeber darauf hin und ist berechtigt, die betreffende Verarbeitung bis zur Klärung auszusetzen.

13. Datenschutz und Auftragsverarbeitung

13.1 Beide Parteien verpflichten sich, die jeweils geltenden Vorschriften des Datenschutzes (insbesondere DSGVO und BDSG) einzuhalten.

13.2 Soweit der Auftragnehmer im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet (Auftragsverarbeitung im Sinne des Art. 28 DSGVO), schließen die Parteien einen gesonderten Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) ab, der inhaltlich Vorrang vor diesen AGB hat. Eine entsprechende Vorlage stellt der Auftragnehmer auf Anforderung bereit.

13.3 Eingesetzte Subdienstleister mit potenzieller Datenverarbeitung werden im AVV bzw. auf Anforderung benannt. Hierzu zählen je nach Auftragslage typischerweise Cloud-Anbieter (z.B. AWS), Plattform-Anbieter (z.B. Google, Microsoft) sowie KI-Dienstleister gemäß Ziffer 10.

13.4 Datenschutzhinweise zur eigenen Website des Auftragnehmers finden sich unter gawel.digital/datenschutz.

14. Reisekosten und Auslagen

14.1 Reisen, die vom Auftragnehmer im Rahmen der Auftragserfüllung unternommen werden, werden – sofern nicht in der Pauschale enthalten – nach folgenden Sätzen abgerechnet:

  • Fahrtkosten Pkw: 0,40 EUR pro gefahrenem Kilometer ab Geschäftssitz oder 50 % der Zugkosten 1. Klasse;
  • Reisezeit über zwei Stunden pro Tag (einfache Strecke): 50 % des vereinbarten Stundensatzes;
  • Übernachtungs-, Verpflegungs- und sonstige Auslagen: nach Nachweis bzw. nach den steuerlichen Pauschalen.

14.2 Reisen ab einer einfachen Anfahrt von 50 km werden grundsätzlich gesondert berechnet, sofern im Angebot keine andere Regelung getroffen ist. Bei kürzerer Distanz sind Fahrtkosten in der Pauschale enthalten.

15. Abnahme

15.1 Bei Werkverträgen erfolgt die Abnahme durch ausdrückliche Erklärung des Auftraggebers oder konkludent durch produktive Inbetriebnahme oder Veröffentlichung des gelieferten Werkes.

15.2 Verlangt der Auftragnehmer eine Abnahmeerklärung, hat der Auftraggeber innerhalb von zehn Werktagen ab Lieferung entweder die Abnahme zu erklären oder konkrete, schriftliche Mängelrügen zu erheben. Erfolgt innerhalb dieser Frist weder Abnahme noch Mängelrüge, gilt das Werk als abgenommen.

15.3 Geringfügige Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.

16. Gewährleistung

16.1 Der Auftragnehmer leistet Gewähr für die vertragsgemäße Beschaffenheit der erstellten Werke nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften, mit den Maßgaben dieser Ziffer 16.

16.2 Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung schriftlich oder textlich zu rügen. Mängelrügen, die nach Ablauf von einem Jahr ab Abnahme oder Lieferung erhoben werden, sind ausgeschlossen, sofern nicht ein Fall des § 438 Abs. 3 BGB oder des § 634a Abs. 3 BGB vorliegt oder die Verkürzung der Gewährleistungsfrist anderweitig gesetzlich unzulässig ist.

16.3 Der Auftraggeber gewährt dem Auftragnehmer eine angemessene Frist zur Nacherfüllung, die nach Wahl des Auftragnehmers durch Mängelbeseitigung oder Neuherstellung erfolgt. Erst nach erfolglosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist kann der Auftraggeber Minderung oder Rücktritt geltend machen.

16.4 Mängel, die auf vom Auftraggeber bereitgestelltem Material, auf nicht abgesprochenen Eingriffen Dritter oder auf späteren Plattform- oder Drittanbieter-Änderungen (z.B. Update einer API, Algorithmus-Änderungen) beruhen, sind keine Mängel im Sinne dieser Ziffer.

17. Haftung

17.1 Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung beruhen, sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen. Daneben haftet der Auftragnehmer nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes und im Umfang einer übernommenen Garantie.

17.2 Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertraut und vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung der Höhe nach auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt; die Haftung pro Schadensfall ist auf das Doppelte der Auftragssumme, höchstens jedoch auf 50.000 EUR begrenzt.

17.3 Eine darüber hinausgehende Haftung – insbesondere für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Reichweiten- oder Conversion-Effekte, mittelbare Schäden, Folgeschäden oder Datenverluste, die durch eine angemessene Datensicherung des Auftraggebers vermeidbar gewesen wären – ist im Rahmen des gesetzlich Zulässigen ausgeschlossen.

17.4 Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen und Subunternehmer des Auftragnehmers.

17.5 Der Auftragnehmer empfiehlt dem Auftraggeber den Abschluss üblicher eigener Datensicherungen sowie eine angemessene eigene Versicherung gegen typische Geschäftsrisiken.

18. Verschwiegenheit

18.1 Beide Parteien verpflichten sich, alle nicht offenkundigen Informationen, die sie aus der Geschäftsbeziehung erlangen (insbesondere Geschäftsgeheimnisse, Kundendaten, technische und kaufmännische Sachverhalte, Konzepte vor Veröffentlichung), vertraulich zu behandeln und Dritten weder zugänglich zu machen noch für eigene oder fremde Zwecke außerhalb der Vertragserfüllung zu verwerten.

18.2 Die Vertraulichkeitspflicht besteht über die Dauer des Vertragsverhältnisses hinaus für drei Jahre fort.

18.3 Ausgenommen sind Informationen, die nachweislich bereits offenkundig waren oder ohne Verschulden der empfangenden Partei werden, die nachweislich bereits vor Empfang bekannt waren oder die aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Anordnung offenzulegen sind.

19. Referenznennung

19.1 Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Auftraggeber unter Nennung der Firmenbezeichnung sowie unter Verwendung von Firmenlogo und ausgewählten Arbeitsproben (z.B. Screenshots, Bewegtbild-Ausschnitten) als Referenz im eigenen Portfolio (Website, Social-Media-Kanäle, Pitch-Unterlagen) zu führen.

19.2 Der Auftraggeber kann der Referenznennung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft schriftlich widersprechen. Bereits veröffentlichte, nicht ohne unverhältnismäßigen Aufwand entfernbare Referenzen (z.B. Print-Pitch-Decks, gedruckte Materialien) bleiben hiervon unberührt.

20. Stornierung und Kündigung

20.1 Bei Werkverträgen kann der Auftraggeber bis zur Vollendung des Werkes den Vertrag jederzeit kündigen (§ 648 BGB). In diesem Fall behält der Auftragnehmer den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung; er muss sich jedoch ersparte Aufwendungen sowie anderweitig erworbene oder böswillig nicht erworbene Vergütung anrechnen lassen. Es wird vermutet, dass dem Auftragnehmer 50 % der für den noch nicht erbrachten Teil vereinbarten Vergütung verbleiben, soweit nicht im Einzelfall etwas anderes nachgewiesen wird.

20.2 Bei der Stornierung verbindlich gebuchter Termine, insbesondere Drehtermine, gelten – sofern im Angebot nichts anderes vereinbart ist – folgende Stornogebühren auf Basis des für den jeweiligen Termin vereinbarten Honorars:

  • bis 14 Tage vor dem Termin: kostenfrei;
  • 14 bis 7 Tage vor dem Termin: 30 %;
  • weniger als 7 Tage vor dem Termin: 60 %;
  • am Tag des Termins oder bei Nicht-Erscheinen: 100 %.

20.3 Dauerschuldverhältnisse (z.B. monatliche Begleitungs-Pauschalen, Wartungs-Retainer) können von beiden Seiten ordentlich mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines Kalenderquartals gekündigt werden, sofern keine andere Vereinbarung besteht. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

20.4 Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform.

21. Schlussbestimmungen

21.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und unter Ausschluss kollisionsrechtlicher Verweisungen.

21.2 Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist – soweit der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist – der Sitz des Auftragnehmers. Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Auftraggeber auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.

21.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung; nur soweit diese nicht zu einem angemessenen Interessenausgleich führt, werden sich die Parteien auf eine wirksame Regelung verständigen, die dem mit der unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich gewollten am nächsten kommt.

21.4 Änderungen und Ergänzungen dieses Vertragsverhältnisses einschließlich dieser Schriftformklausel bedürfen mindestens der Textform.

21.5 Der Auftragnehmer ist nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen (§ 36 VSBG). Plattform der EU zur Online-Streitbeilegung: https://ec.europa.eu/consumers/odr (im B2B-Verhältnis nicht einschlägig).